AUFGABEN

Aufgaben der Beratungsstellen Arbeit

Neben dem bewährten Beratungsangebot bei Erwerbs- und Arbeitslosigkeit ist mit Einführung der Beratungsstellen Arbeit auch in Recklinghausen ein weiterer, wichtiger Beratungsschwerpunkt hinzugekommen: die Hilfe bei ausbeuterischer Beschäftigung.

Gemeint sind damit Beschäftigungsverhältnisse, bei denen gesetzliche Regelungen umgangen werden, z. B. durch Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns, fehlender Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verweigerung eines bezahlten Urlaubs oder regelmäßigen Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Wir begleiten Sie soweit möglich zu Arbeitsgerichtsprozessen und vermitteln aus unserem Netzwerk Fachberatung für Arbeitsrecht.

In der Beratung wird besonderer Wert auf die Zusammenarbeit mit Übersetzern gelegt, um möglichst eine Verständigung in der Landessprache zu gewährleisten. Nach Absprache kann aufsuchende Beratung erfolgen.

Aufgaben der Beratung bei Erwerbslosigkeit

Wir beraten Sie weiterhin gerne zu SBG II und SGB XII.  

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter 02361-996507 oder info@oealz.de