ARBEITSAUSBEUTUNG

Für betroffene Personen ist es wichtig, ihre Situation als möglicher Fall von strafrechtlich relevanter Arbeitsausbeutung zu erkennen. Wenn eine oder mehrere der nachfolgenden Merkmale auf Ihr Beschäftigungsverhältnis zutreffen, sollten Sie nicht zögern, Kontakt mit uns aufzunehmen.

  • Nichteinhaltung von vertraglichen oder tariflichen Vereinbarungen
  • Umgehung des gesetzlichen Mindestlohns
  • fehlenden Arbeitsverträge oder Lohnabrechnungen
  • unrechtmäßige Abzüge vom Lohn
  • unzulässige Lohnabschläge (z.B. bei unverhältnismäßig hoher Miete für die Unterbringungen in Sammelunterkünften)
  • überzogene Leistungsvorgaben
  • Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
  • fehlende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaub
  • unrechtmäßige Kündigungen
  • Umgehung von arbeitsrechtlichen Standards und Gefährdung von Sicherheit und Ordnung
  • Behinderung der Durchsetzung von Arbeitnehmer*innenrechten
  • u.v.m.

Wichtige Links:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 www.mags.nrw/beratungsstellen-arbeit-onlinesuche

Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten - Arbeit und Leben NRW 

www.aufnrw.de

Arbeiten in Deutschland

www.fair-arbeiten.eu

https://www.gute-arbeitswelt.nrw

https://www.servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de/

https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Arbeit/arbeit_node.html